Rechtsprechung F-Senate des OLG Ffm
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7 UF 46/23 vom 2024-04-03
  • Eine die Trennung eines Kindes von seiner Familie rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls liegt erst dann vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr in einem solchen Maße vorhanden ist, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt.
  • Die Beeinflussung des Kindes durch einen Elternteil und die dadurch bei dem Kind hervorgerufene Verweigerungshaltung gegenüber dem anderen Elternteil reicht für sich genommen regelmäßig nicht aus, um eine Unterbringung des Kindes bei Dritten zu veranlassen.
  • Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist. Die Nichtberücksichtigung kann dann gerechtfertigt sein, wenn die Äußerungen des Kindes dessen wirkliche Bindungsverhältnisse - etwa aufgrund Manipulation eines Elternteils - nicht zutreffend bezeichnen, oder wenn dessen Befolgung mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist und zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde (Anschluss an BVerfG FamRZ 2024, 278, Rn. 24; BVerfG FamRZ 2021, 1201, Rn. 37).
  • 4 WF 118/23 vom 2023-12-11
  • Nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 115 Abs. 1 S. 2 ZPO gehören zum Einkommen sowohl das Transformationsgeld nach dem TV T-ZUG für die Metall- und Elektroindustrie als auch (entgegen OLG München FamRZ 2023, 1727) die Inflationsausgleichsprämie, jeweils umgelegt mit 1/12 beim durchschnittlichen mtl. Nettoeinkommen.
  • Die Bezugnahme des § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO auf den sozialrechtlichen Einkommensbegriff knüpft spezifisch an die Regelungen des SGB XII und nicht an das Bürgergeld an.
  • Eine (auch nur entsprechende) Anwendung von § 83 Abs. 1 SGB XII auf die Inflationsausgleichsprämie kommt nicht in Betracht.
  • 6 UF 222/22 vom 2023-11-21
  • Zur Bezugsgröße nach § 5 Abs. 1 VersAusglG nach den Tarifbedingungen einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung.
  • Zum fehlenden Erfordernis gerichtlicher Anordnungen zu den beim auszugleichenden Anrecht anzuwendenden Rentenfaktoren bei einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung mit Mindestlaufzeit, bei der die Wertentwicklung während der Anwartschaftsphase allein auf der Wertentwicklung von Fondsanteilen basiert, kein Garantiezins versprochen wurde, während der Leistungsphase keine Dynamisierung erfolgt und die Höhe der Rente bei Leistungsbeginn mit den bei Leistungsbeginn maßgeblichen Rentenfaktoren berechnet wird. (Amtliche Leitsätze)
  • 3 UF 213/21 vom 2023-11-13
  • Der/die Sachverständige genügt im Rahmen der Erstellung von Gutachten in Kindschaftsverfahren – ungeachtet der streitigen Frage, ob § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO überhaupt anwendbar ist – seiner Hinweispflicht durch die Ankündigung, dass voraussichtlich die entstehenden Kosten die üblichen Kosten übersteigen werden.
  • Konkrete Kostenbeträge sind von ihr/ihm erst zu benennen, wenn das Gericht auf diese Ankündigung hin, einen Kostenrahmen vorgibt.